Ab 17. Februar 2022 ist gemäss BAG die Maskenpflicht bei der Behandlung und in den Praxen aufgehoben. Folgende Hygienemassnahmen zum Wohlbefinden der KlientInnen und der Therapeutin werden in meiner Praxis weitergeführt:
Vorabklärung
Ich bitte meine KlientInnen mich bei Erkältungs- und Grippesymptomen zu kontaktieren. Im gemeinsamen Gespräch entscheiden wir das weiter Vorgehen.
Hygienemassnahmen
- Beim Betreten der Praxis steht für die KlientInnen ein Händedesinfektionsmittel bereit.
- Auf Wunsch kann bei der Behandlung eine Maske getragen werden.
- Gründliches Lüften vor und nach der Behandlung.
- Ich wasche und desinfiziere meine Hände vor und nach der Behandlung.
- Regelmässiges Wechseln und Waschen der eigenen Arbeitskleider und der Klientenwäsche.
- Reinigen und Desinfizieren der durch die KlientInnen berührten Oberflächen und Gegenstände.
- Regelmässiges Reinigen der WC Anlage.
Aktualisiert am 17.02.2022