Hygiene

Ab 17. Februar 2022 ist gemäss BAG die Maskenpflicht bei der Behandlung und in den Praxen aufgehoben. Folgende Hygienemassnahmen zum Wohlbefinden der KlientInnen und der Therapeutin werden in meiner Praxis weitergeführt:

Vorabklärung

Ich bitte meine KlientInnen mich bei Erkältungs- und Grippesymptomen zu kontaktieren. Im gemeinsamen Gespräch entscheiden wir das weiter Vorgehen.

Hygienemassnahmen 

  • Beim Betreten der Praxis steht für die KlientInnen ein Händedesinfektionsmittel bereit. 
  • Auf Wunsch kann bei der Behandlung eine Maske getragen werden.
  • Gründliches Lüften vor und nach der Behandlung.
  • Ich wasche und desinfiziere meine Hände vor und nach der Behandlung.
  • Regelmässiges Wechseln und Waschen der eigenen Arbeitskleider und der Klientenwäsche.
  • Reinigen und Desinfizieren der durch die KlientInnen berührten Oberflächen und Gegenstände.
  • Regelmässiges Reinigen der WC Anlage.

Aktualisiert am 17.02.2022